Ausbildung in unserem Verein.

Fliegen Lernen

Fliegerarzt aufsuchen

Eine Ausbildung zum Segelflieger oder zur Segelfliegerin kann schon im Alter von 14 Jahren beginnen Zunächst sollte man einen Fliegerarzt aufsuchen. Auf diese Weise vermeidet man eine Enttäuschung, wenn später alle Unterlagen eingereicht sind und der Fliegerarzt seine Zustimmung dann doch noch verweigern muß.

Übrigens: Der Fliegerarzt macht keinen Astronauten- oder Jetpiloten-Test, sondern er prüft lediglich, ob nach der gesundheitlichen Verfassung des Untersuchten Bedenken bestehen, diesen ein Segelflugzeug führen zu lassen. Eine Brille oder Plompen in den Zähnen müßen zum Beispiel keine Hindernisse sein, die Sache ist halb so schlimm wie es sich anhört.

Ohne Papierkrieg läuft nichts

Auch in der Fliegerei benötigt man jede Menge Formulare. Das Fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis muß dem ausbildenden Verein ebenso eingereicht werden wie eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde, eine Erklärung über eventuell schwebende Strafverfahren (polizeiliches Führungszeugnis) und – bei Minderjährigen – eine Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Jeder ausbildende Verein ist vom Gesetzgeber verpflichtet, sich diese Unterlagen vor Ausbildungsbeginn vom Flugschüler aushändigen zu lassen. Hinzu kommen noch verschiedene vereinsinterne Papiere, Aufnahmeantrag, Versicherungsbelehrung usw.

Die Praxis kann beginnen

Auf doppelsitzigen Schulflugzeugen lernt der Flugschüler zunächst eimal die Grundkenntnisse des Fliegens: die Handhabung des Fluzeuges am Boden, die Kontrollen vor dem Flug, die Ruderwirkungen, Geradeausflug, Kurvenflug und immer wieder Start und Landung. Der Fluglehrer fliegt dabei auf dem hinteren Sitz im Segelfluzeug bzw. auf dem rechten Sitzplatz im Motorsegler mit, demonstriert am Anfang, läßt den Flugschüler zunehmend alleine wirken, verbessert nur noch dann und wann, bis er schließlich gar nichts mehr zu tun braucht und der Flugschüler, je nach persönlichem Einsatz und individueller Begabung, der eine früher, der andere etwas später, alleine fliegen kann (A-Prüfung).
Das Erlebnis des ersten Alleinfluges hat eine besondere Faszination, die hier nur kläglich beschrieben werden kann. Also lassen wir das und wenden uns dem weiteren Ausbildungsgang zu. Nach weiteren Alleinflügen lernt der Flugschüler Besonderheiten im Landeanflug, übt steilere Kreise, Kurvenwechsel, Schnellflug und beendet diesen Teil seiner Ausbildung mit der B-Prüfung. Bevor die C-Prüfung abgelegt wird, lernt der Schüler die wichtigsten Kniffe für den Thermikflug und die späteren Überlandflüge, z.B. das Anfliegen und Zentrieren der Thermik oder das Fliegen nach Kompaßkursen. Darüber hinaus erhält er weitere Einweisungen in Grenzflugzustände wie z. B. das Trudeln. Der letzte Ausbildungsabschnitt vermittelt die erforderliche Praxis, um den Schüler zu einem Überlandflug von mindestens 50 Kilometer länge zu befähigen, den er alleine vorbereiten und durchführen muß.

Theoretischer Unterricht

Die Prüfungsbehörden verlangen die Ausbildung in den Fächern Meteorologie, Aerodynamik, Technik, Luftrecht/Flugfunk, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen.

Ausbildung im Verein oder in einer Flugschule

Nichts wäre illusorischer als zu behaupten, die ganze Ausbildung im Verein verliefe im Handumdrehen. Bei der Schulung stehen in der Regel nur die Wochenenden und Feiertage zur Verfügung, obwohl viele Vereine in den Ferien zwei- oder dreiwöchige Fliegerlager veranstalten, die es zumindest in diesen Zeitraum ermöglichen, täglich zu fliegen (vorausgesetzt das Wetter spielt mit …..). Aber auch andere Faktoren sind entscheidend für die Ausbildungsdauer in einem Verein: Die lokale Lage des Vereines, wieviele Fluglehrer ihm angehören, und wieviele Flugschüler in einer vergleichbaren Ausbildungsphase stehen. Die Ausbildung im Verein ist also etwas Zeitintensiver, was nicht unbedingt von Nachteil ist, wenn man bedenkt, was noch gratis geboten wird: Mit Sicherheit einiges an Gemeinsamkeit, Geselligkeit und Teamgeist, aber auch die mögliche Erweiterung der Allgemeinbildung und praktische Handfertigkeiten, die nicht ausschließlich nur beim Segelfliegen von Nutzen sein müssen. Nicht zuletzt leistet insbesondere das vereinte, generationsübergreifende Ziel des Segelfliegens die Schulung eines gesunden Sozialverhaltens in der Gruppe.
Zügiger, allerdings auch teurer, verläuft die Flugausbildung auf einer Reihe von Flugschulen, an denen Kurse angeboten werden und wo von Frühjahr bis Herbst fast täglich geflogen werden kann. In etwa zwei bis drei Wochen kann man es dort zum Alleinflug bringen. Weitere Kurse dienen der Ausbildung zum Leistungssegelflug oder etwa zur Durchführung des Kunstfluges.

Muß man sich ein Flugzeug kaufen?

Nein, der Verein oder die Flugschule stellt entsprechend dem Ausbildungsstand das geeignete Flugzeug zur Verfügung.

….. und was kostet das alles?

Segelfliegen gilt leider viel zu oft als teure, elitäre Sportart. In Wirklichkeit ist es billiger als man denkt. Durch das ehrenamtliche Engagement im Verein und die gemeinsame Mithilfe aller, können die Kosten auf ein Mindestmaß gesenkt werden.

Ist Segelfliegen gefährlich

Einen Motor, der stehenbleiben könnte, gibt es nicht. Die Festigkeit eines Segelflugzeuges ist wesentlich höher als die einer modernen Verkehrsmaschine. Jedes Flugzeug wird durch einen lizensierten Prüfer jährlich kontrolliert. Trotzdem: Ein Restrisiko durch menschliches Versagen läßt sich auch in der Segelfliegerei nicht völlig ausschließen.

Was ist wenn ……

….. man in ein Luftloch kommt?

Nichts, denn es gibt keine Luftlöcher, nur Auf- und Abwinde, die das Flugzeug ganz einfach durchfliegt.
….. kein Aufwind mehr vorhanden ist?

Man landet auf dem Flugplatz.
….. der Flugplatz nicht mehr erreichbar ist?

Dann landet man auf einem geeigneten Feld. Jedes Segelflugzeug ist hierfür konstruiert.
….. das Schleppseil beim Start reißt?

Hierfür wird in der Ausbildung ein spezielles Verfahren geübt, das jeder Pilot beherrschen muß.

Also keine Bange, der Traum vom Fliegen erfüllt sich leichter als gedacht!

Ausbildung

Segelflugzeugzeugführer

Um ein Segelflugzeug führen zu dürfen benötigt man eine Lizenz für Segelflugzeugzeugführer. In diese Lizenz werden verschiedene Berechtigungen, z.B Startart, Kunstflug, oder Reisemotorsegler, entsprechend der Ausbildung und abgelegten Prüfungen eingetragen.
Die Lizenz für Segelflugzeugzeugführer hat eine unbefristete Gültigkeitsdauer, jedoch müssen innerhalb vorgegebener Zeiträume, die in Abhängigkeit vom Lebensalter des Piloten und der eingetragenen Berechtigungen variieren, die eingetragenen Berechtigungen erhalten werden. Zur Erhaltung muß ein gültiges fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis mitgeführt und eine bestimmte fliegerische Aktivität innerhalb der letzten 24 Monate nachgewiesen werden.

Dank der ehrenamtlich tätigen Fluglehrer, kann der Gießener Verein die Möglichkeit der Schulung zum Segelflugzeugzeugführer und auch die Erlangung des Klasseneintrages für Reisemotorsegler, sowie die weiterführende Ausbildung zum kontrollierten Sichtflug (CVFR) anbieten, womit man die europäische Lizenz für Privatflugzeugführer erlangt. Ein Einstieg ist jederzeit möglich.

Voraussetzungen zur Ausbildung sind das vorgeschriebene Mindestalter von 14 Jahren und keine Tatsachen die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen (z.B. Trunksucht, eine erhebliche gerichtliche Bestrafung oder mehrfache erhebliche Verstöße gegen Verkehrsvorschriften).

An Wochenenden, und Feiertagen stehen wir auf unserem Fluggelände für noch offene Fragen und zusätzliche Infos gerne zur Verfügung.
Auch über eMail helfen wir natürlich weiter.

Praxis

Der praktische Teil der Ausbildung findet naturgemäß im Sommerhalbjahr (April-Oktober) vorwiegend auf unserem Fluggelände statt. Die Fluglehrer führen die Flugschüler individuell entsprechend ihrer Möglichkeiten an die fliegerischen Fertigkeiten heran.

Theorie

Damit es im Winterhalbjahr nicht zu langweilig wird, ist zu dieser Zeit die theoretische Schulung angesetzt. Sie findet Samstags unter Leitung des entsprechenden Fluglehrers im vereinseigenen Schulungsraum statt.

Prüfung

Die Prüfung für Segelflugzeugführer besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die theoretische Prüfung umfaßt einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Der Prüfungsrat kann auf den mündlichen Teil ganz oder teilweise verzichten. Die praktische Prüfung besteht aus einer Flugprüfung, die in der Regel während dreier Platzrunden durchgeführt wird. Die Flugprüfung für den Klasseneintrag Reisemotorsegler beinhaltet die Vorbereitung und Durchführung eines vom Prüfer vorgegebenen Streckenfluges.
Der Ausbildungsleiter leitet die Anmeldung des Flugschülers zur Prüfung nach dessen Erreichen der Prüfungsreife ein.